Seit dem 1. Januar 2025 sollen verwertbare Alttextilien getrennt gesammelt werden. Die gesetzliche Regelung dient der Förderung der Wiederverwendung von Textilien und soll Abfall reduzieren.
Der AEV unterstützt diese Initiative wie bereits in der Vergangenheit mit einem einfachen und kostenfreien Angebot: Auf den sechs Wertstoffhöfen im Verbandsgebiet können Bürger gebrauchs- und tragfähige Alttextilien sowie Schuhe abgeben. „Wir nehmen Kleidungsstücke, Schuhe (bitte paarweise gebündelt) und Heimtextilien wie Gardinen oder Handtücher an, sofern sie noch tragbar sind bzw. sich in einem guten Zustand befinden“, erklärt AEV-Verbandsvorsteher Dr. Bernd Dutschmann.
Auch gebrauchsfähige Federbetten und Kissen können abgegeben werden, vorausgesetzt, sie sind in stabilen, möglichst transparenten Säcken verpackt. Beschädigte, stark verschmutzte oder unbrauchbare Textilien oder Schuhe sind von der Wiederverwertung ausgeschlossen und gehören weiterhin in die Restmülltonne. „Entgegen einiger Berichte in den Medien wird dafür bei uns kein Bußgeld erhoben. Eine Entsorgung über die Restmülltonne ist weiterhin erlaubt“, betont Dr. Dutschmann.
Neben den Wertstoffhöfen stehen den Bürgern auch zahlreiche Alttextilcontainer von gewerblichen Sammlern und sozialen Einrichtungen zur Verfügung. Hier sollte jedoch sorgfältig auf die Hinweise auf den Containern geachtet werden, was eingeworfen werden kann und was nicht. Neben der richtigen Entsorgung ist die Vermeidung von Alttextilien ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit. „Wir empfehlen, bewusst auf langlebige Kleidung zu setzen. Auch Second-Hand-Angebote sind eine tolle Möglichkeit, Ressourcen zu schonen“, so Dr. Dutschmann.